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Autohäuser & Werkstätten

Arbeitsschutz für Autohäuser & Werkstätten.
Ganzheitlich. Skalierbar. Zertifiziert.

Von der Einzelwerkstatt bis zur Autohausgruppe mit mehreren Standorten – GBS liefert einheitlichen, rechtssicheren Arbeitsschutz für Verkauf, Showroom und Werkstatt. Ein Ansprechpartner. Alle Standorte. Immer aktuell.

30+
Autohäuser & Werkstätten betreut
48h
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1
Fester Ansprechpartner
48h
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Kommt Ihnen das bekannt vor?

Typische Probleme in der Branche Autohäuser & Werkstätten – bevor Sie zu GBS kamen.

Unsere Werkstatt hat Hebebühnen, Kompressoren und Chemikalien – aber keine systematische Gefährdungsbeurteilung. Das ist rechtlich problematisch.

Wir haben 5 Standorte mit unterschiedlichen Werkstattausstattungen. Wie skalieren wir Arbeitsschutz einheitlich?

DGUV V3 Prüfungen, Chemikalien-Management, Ergonomie im Verkauf – wer koordiniert das alles?

Was GBS für Autohäuser & Werkstätten übernimmt

Arbeitsschutz-Leistungen für Autohäuser & Werkstätten.

Vollständig, dokumentiert, rechtskonform – ein fester Ansprechpartner für alle Standorte.

DGUV V2

Werkstatt-Gefährdungsbeurteilung

Spezifische Beurteilung für Werkstattbereiche: Hebebühnen, Kompressoren, Pneumatikwerkzeuge, Chemikalien, Lärm, Ergonomie. Mit konkreten Maßnahmenplänen.

DGUV V3

DGUV V3 Prüfungen

Prüfung aller elektrischen Betriebsmittel in Werkstatt und Showroom nach DGUV Vorschrift 3. Ortsfeste Anlagen, ortsveränderliche Geräte, Prüfprotokolle und Fristenverwaltung.

GefStoffV

Chemikalien-Management

Erfassung aller Gefahrstoffe (Öle, Reiniger, Farben, Lösungsmittel). Sicherheitsdatenblätter, Lagerverwaltung, Kennzeichnung und Mitarbeiterschulungen.

§12 ArbSchG

Unterweisungen & Schulungen

Jährliche Pflichtunterweisungen für alle Mitarbeiter. Spezialschulungen für Werkstatt-Personal (Hebebühnen, Chemikalien, PSA). Wir koordinieren alle Termine.

ArbMedVV

Arbeitsmedizinische Betreuung

Betriebsärztliche Betreuung für Werkstatt-Personal. Eignungsuntersuchungen, Angebots- und Wunschvorsorge. Bundesweit koordiniert.

ASR A2.2

Brandschutz & Evakuierung

Brandschutzkonzepte für Werkstätten mit Chemikalien-Lagern. Evakuierungspläne, Feuerlöscherwartung, Notfallmanagement. Einheitlich, dokumentiert.

Arbeitsschutz im Autohaus: Werkstatt, Showroom und Lager sicher betreiben

Autohäuser und Kfz-Werkstätten vereinen Verkauf, Service und Logistik unter einem Dach – mit entsprechend vielfältigen Arbeitsschutzanforderungen. Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) ist als Unfallversicherungsträger für die Kfz-Branche zuständig und verzeichnet jährlich tausende meldepflichtige Arbeitsunfälle in Werkstätten: Quetschungen durch Hebebühnen, Verbrennungen an heißen Fahrzeugteilen, Hauterkrankungen durch Kontakt mit Ölen und Schmierstoffen sowie Gehörschäden durch Lärm in der Karosserieabteilung.

Nach DGUV Vorschrift 2 fallen Kfz-Betriebe mit Werkstatt in die Betreuungsgruppe I oder II – je nach Tätigkeitsschwerpunkt. Für ein Autohaus mit 60 Mitarbeitern (Verkauf + Werkstatt + Teilelager) ergibt sich ein jährlicher Grundbetreuungsaufwand von 90 bis 150 Stunden. GBS übernimmt diese Betreuung vollständig und kennt die branchenspezifischen Anforderungen: Von der Hebebühnenprüfung über das Gefahrstoffmanagement bis zur Abgasabsaugung.

Ein zentrales Thema im Autohaus-Arbeitsschutz ist die DGUV Vorschrift 3 Prüfung aller elektrischen Betriebsmittel: Diagnosegeräte, Ladestationen für Elektrofahrzeuge, Druckluftanlagen und Werkstattbeleuchtung müssen regelmäßig geprüft werden. Mit der zunehmenden Verbreitung von Elektro- und Hybridfahrzeugen kommen neue Gefährdungen hinzu: Hochvoltkomponenten erfordern speziell geschultes Personal (Stufe 2S und 3S nach DGUV Information 209-093) und besondere Schutzmaßnahmen bei Wartungs- und Reparaturarbeiten.

Gefahrstoffe, Hebebühnen und Elektromobilität: Neue Anforderungen für Kfz-Betriebe

In jeder Kfz-Werkstatt kommen zahlreiche Gefahrstoffe zum Einsatz: Motoröle, Bremsflüssigkeit, Kühlmittel, Lacke, Lösemittel und Batteriesäure. Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) verlangt für jeden dieser Stoffe eine aktuelle Betriebsanweisung, ein Sicherheitsdatenblatt und regelmäßige Unterweisungen. GBS erstellt und pflegt das Gefahrstoffverzeichnis, prüft die Lagerung gemäß TRGS 510 und stellt sicher, dass Hautschutzpläne für alle Werkstattmitarbeiter vorliegen – Hauterkrankungen sind die häufigste Berufskrankheit in der Kfz-Branche.

Hebebühnen und Gruben sind das Rückgrat jeder Werkstatt – und gleichzeitig eine der größten Gefahrenquellen. Nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) müssen Hebebühnen jährlich durch eine befähigte Person geprüft werden. GBS koordiniert diese Prüfungen, dokumentiert die Ergebnisse und stellt sicher, dass festgestellte Mängel fristgerecht behoben werden. Zusätzlich prüfen wir die Absturzsicherung an Arbeitsgruben und die Funktion der Abgasabsauganlagen.

Für Autohausgruppen mit mehreren Standorten bietet GBS den Vorteil standardisierter Prozesse: Einheitliche Gefährdungsbeurteilungen für Werkstatt, Showroom, Teilelager und Waschstraße, zentrale Fristenverwaltung für alle Prüfungen und ein einheitliches Reporting an die Geschäftsführung. Bei Neueröffnungen oder Übernahmen liefern wir die komplette Arbeitsschutz-Dokumentation innerhalb von 10 Werktagen – rechtzeitig vor der ersten BG-Prüfung.

Kostenlos & unverbindlich

Wie gut ist Ihr Arbeitsschutz wirklich aufgestellt?

Unser Arbeitsschutz-Check zeigt Ihnen in 2 Minuten, wo Sie noch Nachholbedarf haben – mit konkreten Handlungsempfehlungen.

Unser Prozess

So arbeiten wir mit Ihnen

Ein klarer Prozess. Ein fester Ansprechpartner. Kein Aufwand für Sie. Erfahren Sie, wie die Zusammenarbeit mit GBS konkret abläuft – von der Anfrage bis zur Rechtssicherheit.

Gesetzliche Anforderungen

Was Autohäuser & Werkstätten gesetzlich brauchen.

GBS stellt sicher, dass Sie alle Pflichten erfüllen – ohne eigenen Personalaufwand.

DGUV Vorschrift 2 – Betreuungspflicht

Jedes Autohaus benötigt eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die Betreuungszeiten richten sich nach Mitarbeiterzahl und Gefährdungsklasse.

DGUV Vorschrift 3 – Elektrische Betriebsmittel

Alle elektrischen Werkzeuge und Anlagen müssen regelmäßig geprüft werden. GBS führt alle DGUV V3 Prüfungen durch und verwaltet Fristen zentral.

Gefahrstoffverordnung – Chemikalien in der Werkstatt

Öle, Reiniger, Farben und Lösungsmittel müssen dokumentiert, gekennzeichnet und sicher gelagert werden. Mitarbeiter müssen geschult sein.

Brandschutz nach ASR A2.2

Werkstätten mit Chemikalien-Lagern benötigen spezielle Brandschutzkonzepte. Feuerlöscher müssen jährlich gewartet werden. GBS koordiniert alles.

Bereit für Arbeitsschutz, der funktioniert?

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So einfach funktioniert es

Drei Schritte, kein Papierkram, kein Risiko.

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Kurze Nachricht genügt

Ein Anruf oder eine E-Mail reicht. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden – garantiert.

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Wir analysieren Ihren Bedarf

In einem kurzen Gespräch klären wir Mitarbeiterzahl, Tätigkeiten und Gefährdungsklasse. Daraus errechnen wir Ihren gesetzlichen Betreuungsbedarf.

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Sie erhalten Ihr individuelles Angebot innerhalb von 48 Stunden – konkret, transparent und ohne versteckte Kosten.

Kein Risiko. Kein versteckter Haken.

Wir tragen das Risiko — nicht Sie. 3 Monate Kündigungsrecht mit voller Rückerstattung.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zu Arbeitsschutz in Autohäuser & Werkstätten

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