Wir unterstützen Sie dabei, dass Ihre brandschutztechnische Einrichtung einwandfrei funktionieren und im Ernstfall Leben retten:
Wir unterstützen Sie dabei, dass Ihre brandschutztechnische Einrichtung einwandfrei funktionieren und im Ernstfall Leben retten:
GBS betreut Sie ganzheitlich. Wir haben es im Blick, wann die nächste Prüfung und Wartung in Ihrem Unternehmen ansteht. Wir führen vorab Inspektionen vor, um daraus dann Maßnahmen abzuleiten, welche Anforderungen an Wartung, Instandsetzung und Instandhaltung vor allem an Wartungsrhythmen sich ergeben.
Einzelhandel, Hotellerie, Industrie oder Krankenhäuser – wir sorgen dafür, dass Ihre gewerblichen Brandschutzeinrichtungen stets zuverlässig gewartet sind. Ob in NRW, Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Bayern oder Baden-Württemberg. Mit unserem deutschlandweiten Service sind wir überall für Sie da.
Wir verfügen als externe Brandschutzbeauftragter über jahrelange Fachexpertise im Bereich Brandschutz beachten je Branche die geltenden gesetzlichen Anforderungen und Normen. Alle Wartungsarbeiten führen wir nach der VDMA 24184-7, DIN 18232 und DIN 14461, DIN 14406 sowie der Landesbauordnung durch.
GBS betreut Sie ganzheitlich. Wir haben es im Blick, wann die nächste Prüfung und Wartung in Ihrem Unternehmen ansteht. Wir führen vorab Inspektionen vor, um daraus dann Maßnahmen abzuleiten, welche Anforderungen an Wartung, Instandsetzung und Instandhaltung vor allem an Wartungsrhythmen sich ergeben.
Einzelhandel, Hotellerie, Industrie oder Krankenhäuser – wir sorgen dafür, dass Ihre gewerblichen Brandschutzeinrichtungen stets zuverlässig gewartet sind. Ob in NRW, Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Bayern oder Baden-Württemberg. Mit unserem deutschlandweiten Service sind wir überall für Sie da.
Wir verfügen als externe Brandschutzbeauftragter über jahrelange Fachexpertise im Bereich Brandschutz beachten je Branche die geltenden gesetzlichen Anforderungen und Normen. Alle Wartungsarbeiten führen wir nach der VDMA 24184-7, DIN 18232 und DIN 14461, DIN 14406 sowie der Landesbauordnung durch.
Gemäß $ 12 ArbSchG ist die Arbeitsschutzbegehung verpflichtend. Ziel der Begehung ist es, potentielle Gefahren am Arbeitsplatz zu identifizieren. Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) führen wir einen Rundgang durch Ihr Unternehmen vor-Ort durch, um die bestehenden Sicherheitsmaßnahmen zu bewerten. Hierbei suchen wir nach potenziellen Gefahren wie unsicheren Geräten, gefährlichen Materialien oder unsicheren Arbeitspraktiken. Bei Bedarf erarbeiten wir Empfehlungen zur Verbesserung der Sicherheit am Arbeitsplatz und erstellen abschließend einen Bericht. Dieser Bericht kann von Ihnen als Unternehmen verwendet werden, um Sicherheitsmaßnahmen zu entwickeln und umzusetzen, die das Risiko von Arbeitsunfällen und Verletzungen verringern.
Brandschutzhelfer / Selbsthilfekräfte sind unerlässlich in Ihrem Unternehmen. Für Verkaufsflächen, Krankenhäuser oder Unternehmen gemäß Arbeitsschutzgesetz § 10 ArbSchG sind Selbsthilfekräfte verpflichtend. GBS bildet in Ihrem Unternehmen die Brandschutzhelfer / Selbsthilfekräfte vor Ort aus. Die Schulung beinhaltet einen Theorie und einen Praxis-Teil à 45 Minuten. Der Theorie-Teil teilt sich in fünf Themenbereiche: Grundzüge des Brandschutzes, betriebliche Brandschutzorganisation, Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, Gefahren durch Brände und Verhalten im Brandfall. In der Praxis setzen wir das Erlernte aus der Theorie um. Darüber hinaus bieten wir auch Brandschutzunterweisungen an, in der wir folgende Inhalte vermittelt werden: Flucht- und Rettungswege, Evakuierungsmaßnahmen, Brandgefahren im Betrieb, Brandklassen, Brandbekämpfung (u.a. Einsatz von Feuerlöschern).
Wir bieten umfassende Unterstützung bei der Schulung von Evakuierungshelfer/-innen an. Unser Leistungsangebot umfasst die Anleitung der Evakuierungshelfer in verschiedene Aufgabenbereiche, darunter die Sicherstellung einer hörbaren Alarmierung in allen Bereichen der Betriebsstätte, die fachgerechte Gebäuderäumung, die Kenntnis der Flucht- und Rettungswege, die Festlegung und Kenntnis des Sammelplatzes sowie die Durchführung von Vollzähligkeitskontrollen. Zudem werden die Evakuierungshelfer und -helferinnen darin geschult, Aufzüge zu sichern und die Evakuierung von mobilitätseingeschränkten Personen zu unterstützen, einschließlich der Verwendung entsprechender Evakuierungshilfsmittel. Dabei wird selbstverständlich das geltende Brandschutzkonzept des Unternehmens beachtet. Neben der Schulung der Evakuierungshelfer führen wir auch eine Schulung Ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in betrieblichen Notfallmaßnahmen durch und organisieren eine Evakuierungsübung vor Ort.
Zum Schutz der Mitarbeiter vor Bränden besteht die Möglichkeit, einen Brandschutzbeauftragten, entweder intern oder extern, zu ernennen. Gesetzlich sind nicht alle Branchen zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten verpflichtet, jedoch fordert die DGUV Information 205-003 dies für Industriebauten, Versammlungsstätten, Verkaufsräume und Hochhäuser. Zusätzlich können auch Versicherer, Lieferanten oder Kunden diese Bestellung je nach Branche einfordern. Unabhängig von gesetzlichen Vorgaben ist es ratsam, freiwillig einen Brandschutzbeauftragten zu benennen. Die Hauptaufgaben sowohl intern als auch extern bestellter Brandschutzbeauftragter umfassen regelmäßige Betriebsbegehungen, um potenzielle Gefahrenquellen zu identifizieren, diese zu bewerten und geeignete Maßnahmen abzuleiten. Als externer Brandschutzbeauftragter führen wir alle Aufgaben gemäß DGUV Informationen 205-003 durch. Profitieren Sie von unserem maßgeschneiderten Rundum-Sorglos-Angebot, das eine schnelle, individuelle und professionelle Beratung garantiert.
Das Erstellen von Flucht- und Rettungsplänen ist von entscheidender Bedeutung für die Sicherheit in Gebäuden und Arbeitsstätten. Diese Pläne müssen individuell an die Gegebenheiten des Gebäudes angepasst werden und alle relevanten Informationen wie Fluchtwege, Notausgänge und Handlungsanweisungen für verschiedene Notfallszenarien (beispielsweise Brände, Gaslecks oder andere Gefahrensituationen) enthalten. Dabei ist eine klare und einheitliche Darstellung sowie regelmäßige Aktualisierung und Überprüfung der Pläne essentiell. Dabei sollten Symbole und Kennzeichnungen gemäß den geltenden Normen verwendet werden, um eine einheitliche und klare Darstellung zu gewährleisten. Änderungen am Gebäude, neue Sicherheitsrichtlinien oder organisatorische Veränderungen können Auswirkungen auf die Wirksamkeit der Pläne haben, daher müssen sie regelmäßig angepasst werden, um sicherzustellen, dass sie stets aktuell sind. Da dieser Prozess Fachkenntnisse erfordert, empfiehlt es sich, auf professionelle Unterstützung durch Experten Der GBS GmbH zurückzugreifen. Mit unserem maßgeschneiderten Service gewährleisten sie, dass die Flucht- und Rettungspläne den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und im Notfall effektiv Leben retten können.
Die DGUV Vorschrift 3 dient der Gewährleistung der elektrischen Sicherheit in Arbeitsstätten. Die Prüfungen müssen ordnungsgemäß durchgeführt werden. Als qualifizierte Elektrofachkräfte / externe Prüfer prüft GBS Ihre elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln gemäß der Vorschrift. Dies umfasst unter anderem die Prüfung von Leitungen, Schaltern, Steckdosen, Schutzmaßnahmen und Sicherheitseinrichtungen. Nach ordnungsgemäßer Prüfung der Anlagen erhalten Sie von uns die erforderliche Dokumentation. Die regelmäßige Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 trägt dazu bei, Unfälle durch elektrische Gefahren zu verhindern, Sachschäden zu vermeiden, die Lebensdauer von Betriebsmitteln zu verlängern, Betriebsausfälle zu vermeiden und vor allem die Sicherheit von Mitarbeitern und Unternehmen zu gewährleisten.
Wir sorgen dafür, dass Brandschutzsysteme und -ausrüstungen ordnungsgemäß funktionieren. Durch regelmäßige Wartung können wir potentielle Defekte und Probleme frühzeitig erkennen. Dadurch gewährleisten wir die Sicherheit von Personen und Eigentum. Zudem kann eine nachgewiesene und gut dokumentierte Wartung von Brandschutzvorrichtungen dazu beitragen, dass Versicherungsprämien gesenkt werden, da die Wahrscheinlichkeit von Schäden durch Brände verringert wird. Regelmäßige Wartung verlängert die Lebensdauer von Brandschutzausrüstung und -systemen. Das kann ebenfalls die Kosten für Ersatzbeschaffungen senken. Wir beachten die Wartungsintervalle gemäß den Herstellerempfehlungen und geltenden Vorschriften, um die optimalen Vorteile der Wartung zu nutzen.
Brandschutzhelfer / Selbsthilfekräfte sind unerlässlich in Ihrem Unternehmen. Für Verkaufsflächen, Krankenhäuser oder Unternehmen gemäß Arbeitsschutzgesetz § 10 ArbSchG sind Selbsthilfekräfte verpflichtend. GBS bildet in Ihrem Unternehmen die Brandschutzhelfer / Selbsthilfekräfte vor Ort aus. Die Schulung beinhaltet einen Theorie und einen Praxis-Teil à 45 Minuten. Der Theorie-Teil teilt sich in fünf Themenbereiche: Grundzüge des Brandschutzes, betriebliche Brandschutzorganisation, Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, Gefahren durch Brände und Verhalten im Brandfall. In der Praxis setzen wir das Erlernte aus der Theorie um. Darüber hinaus bieten wir auch Brandschutzunterweisungen an, in der wir folgende Inhalte vermittelt werden: Flucht- und Rettungswege, Evakuierungsmaßnahmen, Brandgefahren im Betrieb, Brandklassen, Brandbekämpfung (u.a. Einsatz von Feuerlöschern).
Wir bieten umfassende Unterstützung bei der Schulung von Evakuierungshelfer/-innen an. Unser Leistungsangebot umfasst die Anleitung der Evakuierungshelfer in verschiedene Aufgabenbereiche, darunter die Sicherstellung einer hörbaren Alarmierung in allen Bereichen der Betriebsstätte, die fachgerechte Gebäuderäumung, die Kenntnis der Flucht- und Rettungswege, die Festlegung und Kenntnis des Sammelplatzes sowie die Durchführung von Vollzähligkeitskontrollen. Zudem werden die Evakuierungshelfer und -helferinnen darin geschult, Aufzüge zu sichern und die Evakuierung von mobilitätseingeschränkten Personen zu unterstützen, einschließlich der Verwendung entsprechender Evakuierungshilfsmittel. Dabei wird selbstverständlich das geltende Brandschutzkonzept des Unternehmens beachtet. Neben der Schulung der Evakuierungshelfer führen wir auch eine Schulung Ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in betrieblichen Notfallmaßnahmen durch und organisieren eine Evakuierungsübung vor Ort.
Zum Schutz der Mitarbeiter vor Bränden besteht die Möglichkeit, einen Brandschutzbeauftragten, entweder intern oder extern, zu ernennen. Gesetzlich sind nicht alle Branchen zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten verpflichtet, jedoch fordert die DGUV Information 205-003 dies für Industriebauten, Versammlungsstätten, Verkaufsräume und Hochhäuser. Zusätzlich können auch Versicherer, Lieferanten oder Kunden diese Bestellung je nach Branche einfordern. Unabhängig von gesetzlichen Vorgaben ist es ratsam, freiwillig einen Brandschutzbeauftragten zu benennen. Die Hauptaufgaben sowohl intern als auch extern bestellter Brandschutzbeauftragter umfassen regelmäßige Betriebsbegehungen, um potenzielle Gefahrenquellen zu identifizieren, diese zu bewerten und geeignete Maßnahmen abzuleiten. Als externer Brandschutzbeauftragter führen wir alle Aufgaben gemäß DGUV Informationen 205-003 durch. Profitieren Sie von unserem maßgeschneiderten Rundum-Sorglos-Angebot, das eine schnelle, individuelle und professionelle Beratung garantiert.
Das Erstellen von Flucht- und Rettungsplänen ist von entscheidender Bedeutung für die Sicherheit in Gebäuden und Arbeitsstätten. Diese Pläne müssen individuell an die Gegebenheiten des Gebäudes angepasst werden und alle relevanten Informationen wie Fluchtwege, Notausgänge und Handlungsanweisungen für verschiedene Notfallszenarien (beispielsweise Brände, Gaslecks oder andere Gefahrensituationen) enthalten. Dabei ist eine klare und einheitliche Darstellung sowie regelmäßige Aktualisierung und Überprüfung der Pläne essentiell. Dabei sollten Symbole und Kennzeichnungen gemäß den geltenden Normen verwendet werden, um eine einheitliche und klare Darstellung zu gewährleisten. Änderungen am Gebäude, neue Sicherheitsrichtlinien oder organisatorische Veränderungen können Auswirkungen auf die Wirksamkeit der Pläne haben, daher müssen sie regelmäßig angepasst werden, um sicherzustellen, dass sie stets aktuell sind. Da dieser Prozess Fachkenntnisse erfordert, empfiehlt es sich, auf professionelle Unterstützung durch Experten Der GBS GmbH zurückzugreifen. Mit unserem maßgeschneiderten Service gewährleisten sie, dass die Flucht- und Rettungspläne den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und im Notfall effektiv Leben retten können.
Die GBS bietet im Rahmen ihrer Dienstleistungen die Durchführung von Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel gemäß der DGUV Vorschrift 3 (DGUV V3) an. Hierbei werden von unserem qualifiziertem Fachpersonal Sichtprüfungen, Funktionsprüfungen und Messungen durchgeführt. Die Häufigkeit dieser Prüfungen richtet sich nach verschiedenen Faktoren wie der Art der Anlage oder der Nutzungshäufigkeit. Insbesondere werden Arbeitsmittel in feuchten, staubigen oder explosionsgefährdeten Umgebungen sorgfältig überprüft. Die Einhaltung der DGUV V3 ist für Unternehmen verpflichtend und wird von den Berufsgenossenschaften überwacht. Durch die fachgerechte Durchführung dieser Prüfungen gewährleisten wir nicht nur die Sicherheit der Beschäftigten, sondern reduziert auch das Risiko von Betriebsausfällen und möglichen rechtlichen Konsequenzen für das Unternehmen. Unternehmen profitieren somit von einem umfassenden Service, der die Sicherheitsstandards gemäß der DGUV V3 erfüllt und die Arbeitsumgebung nachhaltig schützt.
Die Instandhaltung von tragbaren Feuerlöschern dient der Sicherstellung ihrer Funktionsbereitschaft im Ernstfall. Sie umfasst die Prüfung, Inspektion, Wartung sowie Instandsetzung der Feuerlöscher. Diese Maßnahmen werden von einem Sachkundigen durchgeführt. Feuerlöscher sind unerlässlich für die Brandsicherheit und erfordern regelmäßige Wartung aufgrund unterschiedlicher Beanspruchungen und gesetzlicher Vorgaben. Abhängig von Standort und Installation unterliegen sie äußeren Einflüssen, die ihre Funktionsfähigkeit beeinträchtigen können. Alle zwei Jahre erfolgt eine Prüfung durch einen Sachkundigen.
Der Sachkundige muss zur Instandhaltung von Feuerlöschgeräten schriftlich berechtigt sein. In der DIN 14406-4 werden die grundsätzlichen Anforderungen an Prüfer von Feuerlöschern festgelegt. Die technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1203) konkretisieren diese Anforderungen. Die GBS ist gemäß DIN 14406-4 befugt, Wartung, Prüfung, Instandhaltung und Instandsetzung durchzuführen und bringt nach erfolgreicher Instandhaltung die Prüfplakette an. Zudem bieten wir selbstverständlich den Austausch und die Entsorgung von Feuerlöschern an.
Wandhydranten sind fest installierte Wasserentnahmestellen in Gebäuden. Um ihre einwandfreie Funktion im Ernstfall sicherzustellen, müssen Wandhydranten „nass“ und „nass/trocken“ einmal jährlich von einem sachkundigen Prüfer gewartet werden. GBS übernimmt bei der Wartung des Brandschutzes auch die Instandhaltung der Wandhydranten. Wir prüfen, ob die Wandhydranten am vorgeschriebenen Ort installiert, frei zugänglich und gut sichtbar sind. Dabei beachten wir die Normen DIN EN 671-3. Gemäß den Normen DIN 1988 Teil 600 und DIN 14462 kümmern wir uns um die Instandhaltung der Wandhydranten sowie um die Inspektion der Löschwasseranlagen. Alle fünf Jahre sollten Schläuche und wasserführende Haspeln mit dem höchsten zulässigen Betriebsdruck belastet werden. Zusätzlich sind die Herstellervorgaben und der Stand der Technik zu beachten.
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) sind für einen effektiven Brandschutz von entscheidender Bedeutung. Diese Anlagen dienen dem vorbeugenden Brandschutz und sollen im Brandfall den Rauch schnellstmöglich aus dem Gebäude nach außen abführen. Neben Feuer stellen auch giftige Brandgase eine erhebliche Gefahr für Ihre Mitarbeiter dar. Der Wärmeabzug ist dafür verantwortlich die Hitze effizient nach außen zu leiten, um die Tragfähigkeit des Gebäudes zu sichern. Zudem verhindern RWA-Anlagen das Ausbreiten eines anfänglichen Brandes zu einem Vollbrand. Nach DIN 18232-2 dürfen Wartungsarbeiten an RWA-Anlagen nur von qualifizierten Fachfirmen gemäß den Angaben des Herstellers durchgeführt werden.
GBS führt als sachkundiges Unternehmen die Wartung der RWA-Anlagen vor Ort durch und berücksichtigt dabei die Herstellervorschriften und die Angaben des Errichters. RWA-Anlagen müssen in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich, geprüft, gewartet und gegebenenfalls instandgesetzt werden. Auch bei Änderungen der baulichen oder sicherheitstechnischen Anlagen ist eine erneute Prüfung erforderlich.
Brandschutztüren sind im vorbeugenden Brandschutz von entscheidender Bedeutung, da sie die Ausbreitung eines Feuers verhindern (DIN 4102). Im Brandfall schließen sich diese Türen automatisch, wodurch der Brand bestmöglich abgeschottet wird. Als Unternehmer tragen Sie die Verantwortung für die einwandfreie Funktion der Brandschutztüren. Wartung, Instandsetzung, Montage oder Austausch dürfen nur von befähigten Personen mit entsprechender Sachkunde durchgeführt werden. Brandschutztüren müssen mindestens einmal im Monat geprüft werden, zusätzlich zu einer umfassenden Prüfung des Zusammenspiels aller Komponenten mindestens einmal im Jahr. Wir, als GBS, führen mindestens einmal im Jahr reguläre Prüf- und Wartungsarbeiten durch, angepasst an die Beanspruchung der Feuerschutztüren. GBS ist zudem befähigt, Reparaturen und gegebenenfalls den Austausch von Brandschutztüren durchzuführen. Dabei berücksichtigen wir die unterschiedlichen Vorschriften der einzelnen Bundesländer.
Die Wartung von Brandschutzklappen ist entscheidend, um sicherzustellen, dass sie im Ernstfall ordnungsgemäß funktionieren. Diese Klappen tragen wesentlich zur Brandsicherheit eines Gebäudes bei, da sie in Lüftungs- und Klimaanlagen eingebaut sind und im Brandfall automatisch schließen. Damit soll die die Ausbreitung von Rauch und Feuer in andere Gebäudebereiche verhindert werden. Gemäß den gesetzlichen Vorschriften müssen die Wartung und Reinigung dieser Vorrichtungen in halbjährlichen Abständen erfolgen. Erst wenn zwei aufeinanderfolgende Prüfungen keine Mängel aufweisen, darf die Überprüfung der Brandschutzklappen in 12-monatigen Intervallen erfolgen. GBS bietet Ihnen ein Komplettangebot, das mindestens einmal jährlich Prüf- und Wartungsarbeiten für Brandschutzklappen umfasst. Dabei berücksichtigen wir die unterschiedlichen Vorschriften der einzelnen Bundesländer und passen die Wartungsintervalle an die Beanspruchung an.
Die Notausgangsbeleuchtung spielt eine wichtige Rolle bei der Gewährleistung der Sicherheit von Personen in öffentlichen Gebäuden, Arbeitsstätten, Hotels, Krankenhäusern und anderen Einrichtungen. Ihre Wartung ist daher von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass sie im Notfall ordnungsgemäß funktioniert und den Menschen den sicheren Weg aus einem Gebäude bei Stromausfall oder anderen Notfällen weist. Die Prüffristen der Notbeleuchtungen werden durch die Gefährdungsbeurteilung und Herstellerangaben (z.B. Lebensdauer der Batterien) festgelegt. GBS verfügt über das notwendige Know-how und die Expertise, um die Prüfung und Wartung der Fluchtweg-Notfallbeleuchtunggemäß den relevanten Normen wie DIN VDE 0105-100, DIN VDE 1000-10 sowie DGUV V3 durchzuführen. Wir sind mit den gesetzlichen Vorschriften für die Wartung der Notausgangsbeleuchtung vertraut, welche je nach Land, Region und örtlichen Bauvorschriften variieren können.
GBS Arbeitsschutz GmbH
Rhenus-Platz 2
59439 Holzwickede