Arbeitssicherheit

Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte, rechtssichere Lösungen, um die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu gewährleisten:

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Wie profitieren Sie von der Zusammenarbeit mit der GBS?

Pro-aktive Betreuung

Wir übernehmen von der Planung bis hin zur konkreten Umsetzung die Aufgaben des Arbeitsschutzes. Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen Sie pro-aktiv mit Ideen und Umsetzungsvorschlägen. Profitieren Sie von unseren Erfahrungen aus verschiedenen Branchen und Unternehmensgrößen.

Praxisnahe Umsetzung

Wir möchten den Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen effizient und effektiv platzieren. Die GBS unterstützt Sie dabei, dass Sie die Arbeitssicherheit optimal in den laufenden Arbeitsprozess integrieren können: praxisnah, individuell je nach Bedarf vor Ort.

Individ. Dokumentation

Ob Nachweise für Behörden, Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen oder Handbücher – bei uns erhalten Sie das Komplettpaket. So können Sie problemlos Ihren rechtlichen Verpflichtungen nachkommen und Ihr Team in den Arbeitsschutz einbinden.

Bundesweite Betreuung

Ob nur ein Standort oder an mehreren Niederlassungen. Die für Sie zuständige Fachkraft koordiniert bundesweit alle Aktivitäten für Ihr Unternehmen, wie zum Beispiel die Arbeitsschutzbegehung, die Arbeitsschutzunterweisungen oder die Mitarbeiterschulungen.

Pro-aktive Betreuung

Wir übernehmen von der Planung bis hin zur konkreten Umsetzung die Aufgaben des Arbeitsschutzes. Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen Sie pro-aktiv mit Ideen und Umsetzungsvorschlägen. Profitieren Sie von unseren Erfahrungen aus verschiedenen Branchen und Unternehmensgrößen.

Praxisnahe Umsetzung

Wir möchten den Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen effizient und effektiv platzieren. Die GBS unterstützt Sie dabei, dass Sie die Arbeitssicherheit optimal in den laufenden Arbeitsprozess integrieren können: praxisnah, individuell je nach Bedarf vor Ort.

Individuelle Dokumentation

Ob Nachweise für Behörden, Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen oder Handbücher – bei uns erhalten Sie das Komplettpaket. So können Sie problemlos Ihren rechtlichen Verpflichtungen nachkommen und Ihr Team in den Arbeitsschutz einbinden.

Bundesweite Betreuung

Ob nur ein Standort oder an mehreren Niederlassungen. Die für Sie zuständige Fachkraft koordiniert bundesweit alle Aktivitäten für Ihr Unternehmen, wie zum Beispiel die Arbeitsschutzbegehung, die Arbeitsschutzunterweisungen oder die Mitarbeiterschulungen.

Unsere Leistungen in der Arbeitssicherheit

Für Sie als Unternehmer ist es verpflichtend eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) zu bestellen. SiFas sind Fachkräfte, die darin geschult sind, potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz zu erkennen und zu bewerten sowie Sicherheitsmaßnahmen zur Vermeidung von Unfällen und Verletzungen zu entwickeln und umzusetzen. Somit ist die SiFa verantwortlich für die Entwicklung und Umsetzung eines umfassenden Sicherheitsprogramms, die Durchführung von Arbeitsplatzinspektionen und -audits sowie die Schulung der Mitarbeiter in Sicherheitsfragen. Der Zeitaufwand steigt jedoch enorm, wenn Sie mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigen. Als externe Sifa verfügt die GBS über die entsprechende Fachkunde und wir wissen, worauf es im Arbeitsschutz ankommt. Wir beraten Sie praxisnah, individuell je nach Bedarf und vor-Ort.

Gemäß $ 12 ArbSchG ist die Arbeitsschutzbegehung verpflichtend. Ziel der Begehung ist es, potentielle Gefahren am Arbeitsplatz zu identifizieren. Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) führen wir einen Rundgang durch Ihr Unternehmen vor-Ort durch, um die bestehenden Sicherheitsmaßnahmen zu bewerten. Hierbei suchen wir nach potenziellen Gefahren wie unsicheren Geräten, gefährlichen Materialien oder unsicheren Arbeitspraktiken. Bei Bedarf erarbeiten wir Empfehlungen zur Verbesserung der Sicherheit am Arbeitsplatz und erstellen abschließend einen Bericht. Dieser Bericht kann von Ihnen als Unternehmen verwendet werden, um Sicherheitsmaßnahmen zu entwickeln und umzusetzen, die das Risiko von Arbeitsunfällen und Verletzungen verringern.

Durch die Bereitstellung regelmäßiger Arbeitsschutzunterweisungen tragen Sie als Arbeitgeber dazu bei, Arbeitsunfälle und Verletzungen zu vermeiden. Dadurch reduzieren Sie Ausfallzeiten und damit verbundene Kosten. Der Fokus liegt aber in der Schaffung eines sichereren und gesünderen Arbeitsumfeldes für Ihre Beschäftigten. Denn mit der Arbeitsschutzunterweisung stellen Sie sicher, dass Ihre Mitarbeiter potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz kennen und wissen, wie sie geeignete Maßnahmen ergreifen können, um sich und ihre Kollegen zu schützen. Diese Schulung deckt in der Regel eine Reihe von Themen ab, darunter die sichere Verwendung von Geräten, der Umgang mit gefährlichen Materialien und die Reaktion auf Notfallsituationen. Die GBS bietet Ihnen je nach Bedarf individuelle Unterweisungen an: Erstunterweisung, Wiederholungsunterweisung oder Unterweisung aus besonderem Grund.

Nicht alle Branchen sind gesetzlich dazu verpflichtet, einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen. Gemäß DGUV Information 205-003 sind lediglich Industriebauten, Versammlungsstätten, Verkaufsräume und Hochhäuser dazu verpflichtet. Allerdings können auch Versicherer, Lieferanten oder Kunden die Bestellung fordern, abhängig von der Branche. Unabhängig von gesetzlichen Vorgaben sollten Sie jedoch freiwillig in Erwägung ziehen, einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen. Die GBS führt die Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten durch. Dies umfasst unter anderem die regelmäßige Begehung des Betriebs zur Gefahrenerkennung, die Bewertung und Maßnahmenableitung bei Brandgefahren sowie die Einbindung in die Planung des Brandschutzes. Wir unterstützen bei der Erstellung von Brandschutzplänen und -konzepten sowie bei der Entwicklung einer Brandschutzordnung und eines Alarmplans. Zusätzlich sind wir für die Schulung der Belegschaft verantwortlich, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter wissen, wie sie sich im Brandfall verhalten müssen. Dies beinhaltet auch die Durchführung von Brandalarm- und Räumungsübungen.

Für Sie als Unternehmer ist es verpflichtend eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) zu bestellen. SiFas sind Fachkräfte, die darin geschult sind, potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz zu erkennen und zu bewerten sowie Sicherheitsmaßnahmen zur Vermeidung von Unfällen und Verletzungen zu entwickeln und umzusetzen. Somit ist die SiFa verantwortlich für die Entwicklung und Umsetzung eines umfassenden Sicherheitsprogramms, die Durchführung von Arbeitsplatzinspektionen und -audits sowie die Schulung der Mitarbeiter in Sicherheitsfragen. Der Zeitaufwand steigt jedoch enorm, wenn Sie mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigen. Als externe Sifa verfügt die GBS über die entsprechende Fachkunde und wir wissen, worauf es im Arbeitsschutz ankommt. Wir beraten Sie praxisnah, individuell je nach Bedarf und vor-Ort.

Gemäß $ 12 ArbSchG ist die Arbeitsschutzbegehung verpflichtend. Ziel der Begehung ist es, potentielle Gefahren am Arbeitsplatz zu identifizieren. Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) führen wir einen Rundgang durch Ihr Unternehmen vor-Ort durch, um die bestehenden Sicherheitsmaßnahmen zu bewerten. Hierbei suchen wir nach potenziellen Gefahren wie unsicheren Geräten, gefährlichen Materialien oder unsicheren Arbeitspraktiken. Bei Bedarf erarbeiten wir Empfehlungen zur Verbesserung der Sicherheit am Arbeitsplatz und erstellen abschließend einen Bericht. Dieser Bericht kann von Ihnen als Unternehmen verwendet werden, um Sicherheitsmaßnahmen zu entwickeln und umzusetzen, die das Risiko von Arbeitsunfällen und Verletzungen verringern.

Durch die Bereitstellung regelmäßiger Arbeitsschutzunterweisungen tragen Sie als Arbeitgeber dazu bei, Arbeitsunfälle und Verletzungen zu vermeiden. Dadurch reduzieren Sie Ausfallzeiten und damit verbundene Kosten. Der Fokus liegt aber in der Schaffung eines sichereren und gesünderen Arbeitsumfeldes für Ihre Beschäftigten. Denn mit der Arbeitsschutzunterweisung stellen Sie sicher, dass Ihre Mitarbeiter potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz kennen und wissen, wie sie geeignete Maßnahmen ergreifen können, um sich und ihre Kollegen zu schützen. Diese Schulung deckt in der Regel eine Reihe von Themen ab, darunter die sichere Verwendung von Geräten, der Umgang mit gefährlichen Materialien und die Reaktion auf Notfallsituationen. Die GBS bietet Ihnen je nach Bedarf individuelle Unterweisungen an: Erstunterweisung, Wiederholungsunterweisung oder Unterweisung aus besonderem Grund.

Nicht alle Branchen sind gesetzlich dazu verpflichtet, einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen. Gemäß DGUV Information 205-003 sind lediglich Industriebauten, Versammlungsstätten, Verkaufsräume und Hochhäuser dazu verpflichtet. Allerdings können auch Versicherer, Lieferanten oder Kunden die Bestellung fordern, abhängig von der Branche. Unabhängig von gesetzlichen Vorgaben sollten Sie jedoch freiwillig in Erwägung ziehen, einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen. Die GBS führt die Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten durch. Dies umfasst unter anderem die regelmäßige Begehung des Betriebs zur Gefahrenerkennung, die Bewertung und Maßnahmenableitung bei Brandgefahren sowie die Einbindung in die Planung des Brandschutzes. Wir unterstützen bei der Erstellung von Brandschutzplänen und -konzepten sowie bei der Entwicklung einer Brandschutzordnung und eines Alarmplans. Zusätzlich sind wir für die Schulung der Belegschaft verantwortlich, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter wissen, wie sie sich im Brandfall verhalten müssen. Dies beinhaltet auch die Durchführung von Brandalarm- und Räumungsübungen.

Ganzheitliche Betreuung in der Arbeitssicherheit

Die Bedeutung der Arbeitssicherheit kann nicht genug betont werden, da sie nicht nur die Mitarbeiter vor Schaden schützt, sondern auch dazu beiträgt, das Risiko von Unfällen und Verletzungen zu minimieren, die zu Produktivitätsverlusten, erhöhten Gesundheitskosten und sogar rechtlichen Haftungen für Arbeitgeber führen können. Wir bieten die komplette Bandbreite der sicherheitstechnischen Betreuung an.

Durchführung von Sicherheitsunterweisungen

Organisation und Durchführung von Ersthelferschulungen

Beratung zu neuen gesetzlichen Anforderungen

Zusammenarbeit mit den Berufsgenossenschaften & Aufsichtsbehörden

Durchführung von Sicherheitsunterweisungen

Organisation und Durchführung von Ersthelferschulungen

Beratung zu neuen gesetzlichen Anforderungen

Zusammenarbeit mit den Berufsgenossenschaften & Aufsichtsbehörden

Erstellung von individuellen Betriebsanweisungen und Handbüchern

Unterstützung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen

Beratung und Beurteilung zur Ergonomie am Arbeitsplatz

Ausstattung Ihres Unternehmens mit den passenden Evakuierungsprodukten

Erstellung von individuellen Betriebsanweisungen und Handbüchern

Unterstützung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen

Beratung und Beurteilung zur Ergonomie am Arbeitsplatz

Ausstattung Ihres Unternehmens mit den passenden Evakuierungsprodukten

FAQ - Fragen zur Arbeitssicherheit

Kleinere Unternehmen: Bei kleineren Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten kann der Unternehmer oft selbst die Aufgaben der Arbeitssicherheit übernehmen, sofern er die entsprechenden Kenntnisse hat und dies in der Gefährdungsbeurteilung keine Risiken aufweist.

Mittlere Unternehmen: Für Unternehmen mit mehr als 10 und bis zu 50 Mitarbeitern wird oft empfohlen eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit zu beauftragen, da hier bereits eine höhere Komplexität und ein höheres Risiko bestehen können.

Größere Unternehmen: Für Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern ist die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit gesetzlich vorgeschrieben. Hier kann es sinnvoll sein, eine externe FASI zu beauftragen, wenn keine internen Ressourcen verfügbar sind.

Der Arbeitgeber ist für den Arbeitsschutz gemäß Arbeitsschutzgesetz im Unternehmen verantwortlich. Er ist verpflichtet alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Gesundheit und Sicherheit seiner Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu gewährleisten. In größeren Unternehmen werden oftmals auch eigene Arbeitsschutzausschüsse oder Sicherheitsbeauftragte eingestellt, die sich um die Umsetzung von Maßnahmen zur Arbeitssicherheit kümmern.

Um die Arbeitssicherheit zu gewährleisten, müssen verschiedene Maßnahmen ergriffen werden. Dazu zählen unter anderem die regelmäßige Überprüfung von Arbeitsplätzen, die Schulung der Mitarbeiter, die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften sowie die Bereitstellung von Schutzkleidung und -ausrüstung . Die Tätigkeiten und Maßnahmen der Fachkraft werden ebenfalls in der DGUV V2 detailliert erläutert.

In der DGUV V2 finden Sie heraus, welchen gesetzlichen Betreuungsumfang Sie benötigen. Die Anzahl der Betreuungsstunden, die ein Unternehmen für eine Fachkraft für Arbeitssicherheit vorhalten muss, wird unter Berücksichtigung der Unternehmensspezifikation oder Wirtschaftszweig (WZ Code) und der Mitarbeiterzahl errechnet. Gerne sprechen Sie uns auch an. Wir unterstützen Sie gerne.

Die Arbeitssicherheit ist in Deutschland durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) geregelt. Das Gesetz schreibt vor, dass der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen muss, um die Gesundheit und Sicherheit seiner Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Dazu zählen unter anderem die Gefährdungsbeurteilung, die Erstellung von Betriebsanweisungen, die Bereitstellung von Schutzkleidung und -ausrüstung sowie die Schulung der Mitarbeiter in Bezug auf Arbeitssicherheit. Darüber hinaus finden sich noch zahlreiche weitere Vorschriften und Verordnungen im Arbeitsschutzgesetz, wie zum Beispiel die Arbeitsstättenverordnung oder die Gefahrstoffverordnung.

Um den Erfolg von Arbeitssicherheitsmaßnahmen zu messen, können verschiedene Kennzahlen herangezogen werden, wie beispielsweise die Anzahl der Unfälle, die Verletzungsraten oder die Ausfallzeiten aufgrund von Unfällen. Diese Daten können regelmäßig ausgewertet und analysiert werden, um Verbesserungspotenziale zu identifizieren und Maßnahmen zur weiteren Optimierung der Arbeitssicherheit abzuleiten.

Arbeitssicherheit sollte von Anfang an in die Planung und Gestaltung von betrieblichen Abläufen und Prozessen einbezogen werden. Dazu gehören beispielsweise die Identifikationen von potenziellen Gefahrenquellen sowie die Integration von Sicherheitsvorkehrungen in die Arbeitsumgebung und -abläufe. Es ist auch wichtig, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regelmäßig geschult und sensibilisiert werden, um ein Bewusstsein für die Bedeutung von Arbeitssicherheit zu schaffen.

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