Kleinere Unternehmen: Bei kleineren Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten kann der Unternehmer oft selbst die Aufgaben der Arbeitssicherheit übernehmen, sofern er die entsprechenden Kenntnisse hat und dies in der Gefährdungsbeurteilung keine Risiken aufweist.
Mittlere Unternehmen: Für Unternehmen mit mehr als 10 und bis zu 50 Mitarbeitern wird oft empfohlen eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit zu beauftragen, da hier bereits eine höhere Komplexität und ein höheres Risiko bestehen können.
Größere Unternehmen: Für Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern ist die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit gesetzlich vorgeschrieben. Hier kann es sinnvoll sein, eine externe FASI zu beauftragen, wenn keine internen Ressourcen verfügbar sind.